Die Art wie Fußballübertragungsrechte in Europa verkauft werden dürfen, steht dank der Europäischen Union kurz vor einem heftigen Erdbeben. Grund dafür ist ein möglicher Spruch vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Premier League. Diese hatte eine gewisse Karen Murphy, die Wirtin eines Pubs in Portsmouth, wegen einer angeblichen Copyright-Verletzung verklagt, da sie ihre Satelittendecoderkarte günstig in Griechenland gekauft hatte. Murphys Grund dafür: Die Gebühren für Pubs die Premier League-Spiele über BSkyB – den englischen Recheinhaber – zu zeigen, gingen bis über 1000 Pfund im Jahr.
Murphy focht das Urteil an und ging damit bemerkenswerterweise bis zum EuGH in Luxemburg. Generalanwältin Juliane Kokott legte dort nun ihre Empfehlung für den Urteilsspruch vor. Die exklusiven Senderechte für einzelne Länder zu verkaufen, würde dem Gedanken des Binnenmarktes widersprechen. Es müsse Murphy erlaubt sein, Decoderkarten in anderen europäischen Ländern zu erstehen – und mit ihr in der Folge wohl auch jedem andern Kunden. Diese Empfehlung ist zwar rechlich noch nicht bindend, im Allgemeinen folgen die Richter allerdings den Vorlagen der GeneralanwältInnen. Eine endgültige Entscheidung soll im Laufe des Jahres folgen.
Sollte es zu diesem Spruch kommen, bedeutet das für die Premier League, dass der 1,9 Milliarden Euro schwere Deal mit BSkyB in Großbritannien über die nächsten drei Jahre ebenso wackelt, wie die ergänzenden über 1,2 Milliarden Euro schweren Deals im Ausland.
Anscheinend reichen Sateliten, die auf Griechenland gerichtet sind, aus technischen Gründen auch ohne Probleme nach Großbritannien. Die großen europäischen Ligen werden bekanntlich in vielen Ländern gezeigt. Manche Länder sind billiger als andere. (tsc)